Schlagwort -kostenpflichtige Abmahnung

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Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!

„Neue“ Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt.

Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).

Der Streit ging um die Verletzung von Urheberrechten eines Verlagshauses durch den Betreiber einer Website; der Verlag machte den Seiteninhaber auf diesen Tatbestand mit einfachem Schreiben aufmerksam und verlangte gleichzeitig Auskunft über die Zahl der Klicks auf die streitigen Inhalte, eine angemessene Entschädigung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.