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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlende Zulassung eines Fahrrad Rücklichts

Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlende Zulassung eines Fahrrad Rücklichts

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart wegen angeblich fehlender Straßenverkehrszulassung eines LED-Fahrrad Rücklichts vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: angeblich fehlende Straßenverkehrszulassung eines prüfungspflichtigen Fahrzeugteils (hier: LED Fahrrad Rücklicht)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.