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Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH „fehlende Registrierung“

Abmahnung Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH „fehlende Registrierung“

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung der Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender EAR Rgistrierung.

Überblick und Inhalt

Abmahner:Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH

Begründung:

angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Beleuchtungskörpern

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Kauflux
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.