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Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook
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Abmahnung Emi Music Germany GmbH & Co KG “Mylo- Coldplay”

Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook

Gegenwärtig ist beim EuGH ein Verfahren anhängig, das das Web 2.0 zurück ins Web 1.0 katapultieren könnte. Gestritten wird darüber, ob die Einbindung von Videos und sonstigem Content in Form eines Embedded Links eine eigenständige, urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt und deshalb vergütungspflichtig ist.

Folgt der EuGH dieser Sichtweise, so könnte dies das Aus für die Einbindung von fremden Werken auf Webseiten als Embedded Link bedeuten. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Hintergründe des EuGH-Verfahrens und berichtet über die Pläne der Verwertungsgesellschaften, die Urheber bei Embedded Links mitverdienen zu lassen.

I. Einführung

Das Web 2.0 ist ohne Bilder, Musik und Videos kaum vorstellbar. Youtube als Plattform, auf der Nutzer eigene Videos hochladen können, ist hierfür nur beispielgebend. Nutzer können Videos jedoch nicht nur auf Youtube stellen, sondern auch per Youtube-Link in eigene Blogs oder auf Facebook einbinden.

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Abmahnung Emi Music Germany GmbH & Co KG “Mylo- Coldplay”

Die Firma Emi Music Germany GmbH & Co KG mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Emi Music Germany GmbH & Co KG
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Mylo Xyloto” der Band Coldplay

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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