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Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten

Abmahnung Bären Apotheke: Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten

Die Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlender Kennzeichnungen bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Beschreibung auf deutsch
    • angeblich fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.