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Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

Keine Patentverletzung durch Kaffeekapseln von Drittherstellern

Das Landgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass auch ohne entsprechende Lizenz hergestellte Kaffeekapseln für Nespresso-Maschinen weiterhin uneingeschränkt in Deutschland verkauft werden dürfen.

Dies wollte die Inhaberin der Patente an Nespresso-Kaffemaschinen, die Nestec S. A. mit Sitz in der Schweiz, durch gegen zwei andere Schweizer Firmen gerichtete Eilanträge verhindern.

Die Nestec S. A. (Antragstellerin) ist Inhaberin des in Nespresso-Maschinen genutzten Patents über eine Vorrichtung zum Extrahieren von Kaffeekapseln.

Sie und ihre Lizenznehmer produzieren die von diesem Patent geschützten NespressoMaschinenmodelle sowie die dazugehörigen Originalkapseln.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.