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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz

Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung im Einsatz

Der Betreiber eines Online-Shops wurde abgemahnt, weil seine eingesetzte Widerrufsbelehrung angeblich nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

So fänden die neuen, seit dem 13.06.14 geltenden, gesetzlichen Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung keine Berücksichtigung.

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