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#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

Eine Webpräsenz  ist mittlerweile für nahezu jedes Unternehmen obligatorisch. Der Weg dorthin beginnt zunächst mit der Wahl der richtigen Domain. Schon vor  der  Registrierung der Wunschdomain sollten hier die kennzeichenrechtlichen Besonderheiten beachtet werden, um Rechtverletzungen zu vermeiden.

 

 

I. Die Rechtsnatur der Domain
Nach herrschender Meinung erlangt der Domaininhaber mit der Registrierung der Domain gegenüber der Registrierungsstelle (für die First-Level-Domain.de ist dies die DENIC e. G.) ein relatives vertragliches Nutzungsrecht an der Domain. Diese stellt daher einen Vermögenswert dar, der unter den Schutz der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG fällt. Darüber hinaus stellt die Internet-Adresse als solche jedoch kein eigenständiges schutzfähiges Recht dar.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.