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Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Nicht zulässige Bewerbung von Bambussocken

Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Nicht zulässige Bewerbung von Bambussocken

Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung bei Bambussocken abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
  • Begründung: Unzulässige Werbung bei Bambussocken mit dem Zusatz „atmungsaktiv“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 2.000,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.