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Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe von Verpackungsinhalt, Gewicht und mehr

Abmahnung Webshop: Fehlende Angabe von Verpackungsinhalt, Gewicht und mehr

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung zum Thema Angabe von wesentlichen Merkmalen eines Produktes von einem Online-Händler vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe von Produktmerkmalen wie Verpackungsinhalt, Gewicht, Stromanschluss und Stromverbrauch

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.