Schlagwort -TÜV-geprüft

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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Irreführende Werbung „TÜV-geprüft“
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Abmahnung Onlineshop: Werbung mit „TÜV-geprüft“
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Abmahnung ProfiDog GbR
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „TÜV-geprüft“

Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Irreführende Werbung „TÜV-geprüft“

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich irreführender Werbung mit dem TÜV abgemahnt,

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung: Der Webshop-Betreiber werbe mit der Aussage „TÜV-geprüft“ obwohl gar keine TÜV Prüfung stattgefunden habe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Werbung mit „TÜV-geprüft“

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe für ein Produkt mit der Aussage „TÜV-geprüft“, obwohl ein solches Zertifikat gar nicht vorliegen soll.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung ProfiDog GbR

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma ProfiDog GbR wegen angeblich rechtswidriger Angebotsgestaltung vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: ProfiDog GbR
  • Begründung:
    • angebliche rechtwidrige Angebotsgestaltung mit der Formulierung „TÜV-geprüft“ (fehlende Angabe der TÜV-Prüfstelle)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000€

 

 

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „TÜV-geprüft“

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblicher Irreführung  beim Verkauf von Fahrradhaltern für den Hund mit der Aussage „TÜV-geprüft“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung mit der Aussage “TÜV-geprüft” 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.