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Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Seit dem 12. Juni 2013 sitzt bei der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) kein Stein mehr auf dem anderen. An diesem Tag ist eine Übergangsfrist aus Artikel 3 Absatz 5 der UGP-Richtlinie abgelaufen. Viele Regelungen der Preisangabenverordnung gelten seitdem nicht mehr, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen.

Weil der Gesetzgeber die Preisangabenverordnung bislang nicht an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst hat, bestehen nun erhebliche Probleme in der Rechtsanwendungspraxis. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die gegenwärtige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung und beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

1. Die Preisangabenverordnung und das Unionsrecht
Die deutsche Preisangabenverordnung (kurz: PAngV) ist häufig die Grundlage für lauterkeitsrechtliche Abmahnungen. Grund hierfür sind die detailreichen Bestimmungen in Bezug auf die richtige Angabe von Preisen beim Angebot oder der Werbung von Waren und Dienstleistungen.

Seit dem 12. Juni 2013 ist die Beachtung der Preisangabenverordnung für Unternehmen noch schwieriger geworden, denn seit diesem Datum gilt ihr Wortlaut nicht mehr uneingeschränkt. Vielmehr wird die Preisangabenverordung aufgrund der Regelung des Artikel 3 Absatz 5 der…

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.