Schlagwort -unzureichende Angabe von Grundpreisen

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Abmahnung IDO Verband: fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Abmahnung IDO Verband: fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
    • Verwendung einer unwirksamen Klausel
    • unzureichende Angabe von Grundpreisen
    • fehlende Angabe der zum Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
    • unzureichende Informationen über die Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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