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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Verstoß gegen Preisangabenverordnung (Getränkevertrieb)

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Verstoß gegen Preisangabenverordnung (Getränkevertrieb)

Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat einen Onlineshop-Betreiber abgemahnt, weil er es versäumt haben soll der Grundpreis anzugeben.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
  • Begründung: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Getränken
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.