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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Fehlender Preis je Mengeneinheit

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe der Preise je Mengeneinheit (Grundpreis) vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Preise je Mengeneinheit beim Verkauf von Waren nach Volumen (Imprägnierspray) über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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