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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung für einen Durchlauferhitzer nicht zulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung für einen Durchlauferhitzer nicht zulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung für einen Durchlauferhitzer und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung:
    • Unzulässige Werbung für einen Durchlauferhitzer ohne einen entsprechenden Hinweis, dass zur Installation des Gerätes ein Starkstromanschluss erforderlich ist. Die Installation  demzufolge nur durch den jeweiligen Netzbetreiber oder durch ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen darf.
    • irreführende Angaben zur Widerrufsfrist („14 Tage“ und „30 Tage“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.