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Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Hinweis „LGA geprüft“ nicht zulässig

Abmahnung Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit Hinweis „LGA geprüft“ nicht zulässig

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit dem Hinweis „LGA geprüft“ und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Werbung mit dem Hinweis „LGA geprüft“
    • fehlende OS-Verlinkung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Pauschale: 255 € brutto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.