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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Werbung mit „Testsieger“

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Werbung mit „Testsieger“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich irreführende Werbung mit der Aussage „TESTSIEGER“ ohne Angabe der Fundstelle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.