Abmahnung Taschenkaufhaus GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Taschenkaufhaus GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhafter Werbung mit Garantien.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Taschenkaufhaus GmbH
  2. Begründung: angeblich fehlerhafte Werbung hinsichtlich der Garantieangaben („Garantie in Jahren: beschränkt lebenslang“)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: Online-Shop
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 25.000 €

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

Kontakt

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.