Update Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichender Werbung mit Garantien.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs
  2. Begründung: angeblich unzureichende Werbung mit Garantie (”24 Monate Garantie”)
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  5. Handelsplattform: eBay

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