Abmahnung Thomas Mielke

Herr Thomas Mielke hat einen Mitbewerber wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung an seinem Unternehmenskennzeichen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Thomas Mielke
  • Begründung: Angebliche Schutzrechtsverletzung an dem Unternehmenskennzeichen „webandmore“
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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