Update Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thomas Russer
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rückgabe der Ware
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro

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