Schlagwort -Rückgabe

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Abmahnung Claudia Morgan: Batteriegesetz
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Abmahnung ebay Widerrufsbelehrung (“Ausschluss der Rückgabe”)
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Abmahnung ebay Widerrufsbelehrung („Rückgabe“)
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Update Abmahnung Thomas Russer

Abmahnung Claudia Morgan: Batteriegesetz

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Claudia Morgan wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Zusammenhang mit dem Batteriegesetz vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Claudia Morgan
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe zur Rücknahme von Batterien beim Vertrieb von Spielzeugwaren die Batterien enthalten
    • angeblich fehlende Angabe, daß der Verbraucher verpflichtet ist, Batterien zurück zu geben.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000 €

 

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Abmahnung ebay Widerrufsbelehrung (“Ausschluss der Rückgabe”)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung wegen Auschlusses der Rückgabe

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung ebay Widerrufsbelehrung („Rückgabe“)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform eBay betreffend vorgelegt.

Abgemahnt wird:

die Widerrufsbelehrung hinsichtlich Angabe zur Rückgabe

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Fax: 089 / 130 1433-60
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Update Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thomas Russer
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rückgabe der Ware
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.