Abmahnung Thorsten Skarbina: Nettopreise & Versandkosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thorsten Skarbina wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Douglas & Luther
  • Abmahner: Thorsten Skarbina
  • Begründung:
    • angebliche Werbung an Letztverbraucher mit Nettopreisen 
    • angeblich fehlende Angabe der Versandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.500 €

 

 

Unsere Empfehlung

 

Die der Abmahnung des Herrn Thorsten Skarbina beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.

Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.

Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.

 

weiterführende Links

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.