Archiv -23. Oktober 2013

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln
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Abmahnung Mario Thommessen
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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln
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Abmahnung ebay: Markenrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung einer Wortmarke
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Button-Lösung: Bestellfläche mit „Jetzt anmelden“ ist unzulässig
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Abmahnung VENIApharm GmbH
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Abmahnung Thorsten Skarbina: Nettopreise & Versandkosten
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Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen
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Abmahnung Webshop: Nettopreise und Versandkosten

Abmahnung IDO Verband: Fehlende Grundpreisangabe bei Deko-Artikeln

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung des IDO Verbands (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.) wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

 

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Verkauf von Dekoartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

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Abmahnung Mario Thommessen

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Mario Thommessen wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an einer Wortmarke vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Mario Thommessen
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „ACCU-JOGGER“ durch niht autorisierte Nutzung
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht/Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 75.000 €

 

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Abmahnung ebay: Grundpreis bei Dekoartikeln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von Dekorationsartikeln vorgelegt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Verkauf von Dekoartikeln 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

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Abmahnung ebay: Markenrechtsverletzung durch unerlaubte Nutzung einer Wortmarke

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung durch die nicht autorisierte Nutzung einer Wortmarke vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Rechtsverletzung an der Wortmarke „ACCU-JOGGER“ durch nicht autorisierte  Nutzung derselben

 

 

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Button-Lösung: Bestellfläche mit „Jetzt anmelden“ ist unzulässig

Mit seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (Az. 97 O 5/13) hat das LG Berlin die Anforderungen an eine korrekte Beschriftung der Schaltflächen, über die sich Verbraucher vertraglich zur Zahlung eines Entgelts für eine bestimmte Dienstleistung oder Ware verpflichten, im Online-Handel konkretisiert.

 

 

Demnach ist die Beschriftung des „Bestell-Buttons“ mit der Angabe „Jetzt anmelden!“ unzulässig. Auch müssen verbraucherrelevante Bestellinformationen unmittelbar oberhalb des Buttons aufgeführt werden.
 

 

Die „Button“-Lösung zum 01.08.2012
Grundlage der Entscheidung bildet die Neufassung des §312g BGB, die zum Zwecke eines effizienteren Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr zum 01.08.2012 in Kraft trat und wesentliche neue Pflichten für Online-Händler bei der Gestaltung von Websites zur Bestellung von entgeltlichen Dienstleistungen oder Waren vorsah (für eine umfangreiche Darstellung der neuen Pflichten siehe den entsprechenden Beitrag der IT-Recht-Kanzlei).

Um die Verbraucher vor potentiellen Kostenfallen zu schützen, waren Online-Händler nun verpflichtet, ihre Shops dergestalt zu verändern, dass auf jeder Bestellseite in hervorgehobener Weise die für den Verbraucher einschlägigen Informationen bezüglich…

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Abmahnung VENIApharm GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma VENIApharm GmbH wegen angeblich unwahrer Behauptungen auf einer Website vor.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
  • Abmahner: VENIApharm GmbH
  • Begründung: angeblich unwahre Aussagen im Zusammenhang mit einer eintweiligen Verfügung und Pharmaprodukten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Gegenstandswert: 75.000 €

 

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Abmahnung Thorsten Skarbina: Nettopreise & Versandkosten

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Thorsten Skarbina wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung vor.

Überblick und Inhalt

 

  • Kanzlei: Douglas & Luther
  • Abmahner: Thorsten Skarbina
  • Begründung:
    • angebliche Werbung an Letztverbraucher mit Nettopreisen 
    • angeblich fehlende Angabe der Versandkosten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 12.500 €

 

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Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen

Ein Webseitenbetreiber wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen im Zusammenhang mit Pharmaprodukten und einer einstweiligen Verfügung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unwahre Behauptungen bezogen auf die Existenz einer einstweiligen Verfügung 

 

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Abmahnung Webshop: Nettopreise und Versandkosten

Ein Online-Händler, der einen Webshop betreibt wurde wegen angeblicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit Nettopreisen
  • fehlende Angabe der Versandkosten 

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.