Abmahnung Uni-Massivbau GmbH & Co KG

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma Uni-Massivbau GmbH & Co KG wegen angeblich fehlender Grundpreisangabe vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Uni-Massivbau GmbH & Co KG
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 12.000 €

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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