Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.: Wirkungsversprechen (Hundehalsband)

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unlauterer Wirkungsversprechen abgemahnt.

Überblick und Inhalt 

  • Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung:  angeblichunlauteres Wirkungsversprechen im Zusammenhang mit dem Vertrieb eines Hundehalsbands
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.