Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Mit gesundheitsbezogenen Angaben werben ist irreführend

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Irreführende Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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