Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Teillieferungen & fehlende Warnhinweise

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Angaben zu Teillieferungen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung:  
    • fehlende Angabe des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
    • fehlende Nährwertdeklaration
    • unzulässige Angaben zu Teillieferungen
    • fehlende Hinweise auf enthaltene Allergene (hier: Sulfite und glutenhaltiges Getreide und daraus gewonnene Erzeugnisse)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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