Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Funktionsgarantie

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage „3 Jahre Funktionsgarantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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