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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Funktionsgarantie

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Funktionsgarantie

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung:
    • wettbewerbswidrige Werbung mit der Aussage „3 Jahre Funktionsgarantie“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.