Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Fehlende EAR-Registrierung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg vor.

 

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden EAR-Registrierung.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende EAR-Registrierung beim Vertrieb von Elektrouhren („Officinadel Tempo“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.