Abmahnung Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V. wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für Lauterbarkeit in Handel und Industrie e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Energieeffizienzklasse und des jährlichen Energieverbrauchs beim Vertrieb von Loewe TV-Geräten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

 

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

weiterführende Links

 

 

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