Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. vor. Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, irreführend mit dem Hinweis „Himalaya Salz, fein gemahlen“ geworben zu haben.

Wie folgt lautete das Angebot des Händlers:

„Das Kristallsalz aus dem Himalaya entschlackt und regeneriert Körper, Haut, Gelenke und Stoffwechsel.“
Diese Werbung sei angeblich irreführend, so der Verein, da sie dem angesprochenen Verkehr suggeriere, dass das betreffende Salz aus den Himalayamassiv stamme, was jedoch nicht zutreffen.

Weiterer Auszug aus der Abmahnung:

„Sog. Himalayasalz wird im wesentlichen in der pakistanischen Provinz Punjab und zwar im sog. Salt Range, einer Hügelkette südlich des Himalaya, abgebaut. Insofern erweist sich Ihre Werbung als irreführend im Sinne der §§ 3, 5 UWG. Da es sich um eine irreführende Herkunftsangabe handelt, liegt zudem eine Irreführung im Sinne des § 126 Markengesetz vor.“
Auch diese Werbung sei irreführend, da die betreffenden Wirkungen tatsächlich nicht beständen bzw. nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert seien.

Hinweise zur Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V.

Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen des Vereins Unwesen in Handel und Gewerbe Köln E.V. in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
Der IT-Recht Kanzlei ist bekannt, dass zurzeit viele Händler wegen der Verwendung des Begriffs „Himalaya-Salz“ abgemahnt werden.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.