Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangaben beim Verkauf von Rasierschaum und Deo-Sticks über eBay

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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