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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln “Grundpreisangabe”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Grundpreisangaben beim Verkauf von Rasierschaum und Deo-Sticks über eBay

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher), Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.