Abmahnung Warner Bros Entertainment GmbH: Zweifache Urheberrechtsverletzung

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH hat einen Privatmann wegen angeblich doppelter Urheberrechtsverletzung an zwei ihrer Filmwerke abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Warner Bros. Entertainment GmbH
  • Begründung: Über den Internetzugang des Anschlussinhabers sollen zwei Filmwerke illegalerweise zum Tausch angeboten worden sein
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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