Archiv -Oktober 2014

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Links der Woche: Sony macht Miese, Groupon verliert Millionen, IBM und Twitter analysieren, Facebook scheffelt Geld
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Abmahnung Japado Ltd.
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30 Tage Rückgabegarantie: Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler dem beugen?
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Chucks“
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Abmahnung IDO-Verband: Mängelhaftung und Vertragstext
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Abmahnung Götz Balandis
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ebay Abmahnung: Mängelhaftungsrecht und Speicherung Vertragstext
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Abmahnung ebay: Unlautere Preisschaukelei
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Fehlerhafte AGB
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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Abmahnung Sören Panse
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Abmahnung Webshop: Werbung mit GS-Zeichen und Garantie, Widerrufsbelehrung
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Links der Woche: Amazons Verluste, Wikipedia Denkmal, Shopping App lockt, Body-Cams für Polizisten
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Ebay und Amazon: Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware
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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)

Links der Woche: Sony macht Miese, Groupon verliert Millionen, IBM und Twitter analysieren, Facebook scheffelt Geld

 

In Sachen Abmahnungen war diese Woche und vor allem heute viel zu tun, daher kommen unsere Links der Woche etwas später als gewohnt.

Trotzdem gilt:

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 44 (27.10. – 31.10.2014):

  • 🙁 Sony: Macht eine Milliarde Miese, mehr…
  • 🙁 Schnäppchenportal Groupon: Verliert weiter Millionen, mehr…
  • 🙂 Europäische Experten: Testen in bisher größtem Cybermanöver Netzsicherheit, mehr…
  • 😐 IBM und Twitter: Werden Partner in der Datenanalyse, mehr…
  • 😐 Facebook: Scheffelt weiter Geld, mehr…

Abmahnung Japado Ltd.

Die Firma Japado Ltd. hat einen Mitbewerber auf ebay, der Schuhe vertreibt, wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Japado Ltd.
  • Begründung:
    • angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff „Chucks“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbaucher)

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30 Tage Rückgabegarantie: Müssen sich Amazon-Marketplace-Händler dem beugen?

In letzter Zeit erhalten wir gehäuft Anfragen von Händlern, die über den Marktplatz von Amazon.de verkaufen. Dabei geht es um die Frage, ob Marketplace-Händler in Bezug auf die Rückgabe von Waren hinsichtlich der Rückgabefrist denselben Standard bieten müssen wie Amazon selbst. Der Verkäuferservice von Amazon.de vertritt hier eine unseres Erachtens seltsame Ansicht.

Einleitung

Der Plattformbetreiber Amazon.de bietet Verbrauchern – mit einigen Ausnahmen – für solche Artikel, die von Amazon.de selbst verkauft werden zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht eine sog. „Rückgabegarantie“ an. Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit, den bei Amazon.de direkt bestellten Artikel binnen 30 Tagen zurückzugeben. Diese „Rückgabegarantie“ stellt eine freiwillige Leistung seitens Amazon.de da und geht über die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nach dem fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht hinaus.

Anscheinend möchte Amazon diese „Rückgabegarantie“ nun auch all seinen Marketplace-Verkäufern aufzwingen.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „Chucks“

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe mit der Bezeichnung „Chucks“, obwohl die angebotenen Schuhe gar keine Chucks sind.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung IDO-Verband: Mängelhaftung und Vertragstext

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unvollständiger Angabe von Pflichtinformationen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes
    • fehlende Angaben zur Mänelhaftung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Götz Balandis

Herr Götz Balandis hat einen ebay-Mitbewerber wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Götz Balandis
  • Begründung: Der Ebay-Händler soll sogenannte Preisschaukelei betreiben (nach Beendigung einer Sonderaktion beginnt direkt die nächste)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Mängelhaftungsrecht und Speicherung Vertragstext

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlender bzw. unvollständiger Pflichtangaben abgemahnt.

So sollen Angaben zum Mängelhaftungsrecht und Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss fehlen.

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Abmahnung ebay: Unlautere Preisschaukelei

Ein Ebay-Händler wurde wegen angeblicher sogenannter Preisschaukelei abgemahnt.

So soll er zeitnah nach Beendigung einer Sonderaktion die nächste Sonderaktion gestartet haben.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb: Fehlerhafte AGB

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  hat den Betreiber eines Webshops wegen angeblich fehlerhaften AGB abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: mehrfach fehlerhafte AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Internetshop: Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB abgemahnt.

Diese sei in mehreren Punkten wettbewerbswidrig.

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Abmahnung Sören Panse

Herr Sören Panse hat einen Mitbewerber, der einen Online-Shop betreibt, wegen mehrerer angeblich wettbewerbswidriger Angaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Sören Panse
  • Begründung:
    • angeblichirreführende Werbung mit dem GS-Zeichen
    • angeblich unlautere Angaben zur Garantie
    • angeblich – mehrfach – fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung Webshop: Werbung mit GS-Zeichen und Garantie, Widerrufsbelehrung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit dem GS-Zeichen, Angaben zur Garantie und mehr abgemahnt.

Er soll außerdem eine in mehreren Punkten fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwenden.

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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: Amazons Verluste, Wikipedia Denkmal, Shopping App lockt, Body-Cams für Polizisten

 

Am Wochenende kommt die Winterzeit, vor dem Wochenende kommen unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 43 (20.10. – 24.10.2014):

  • 🙁 Amazon: Verzehnfacht Verluste , mehr…
  • 🙂 Eingeweiht: Erstes Denkmal für die Online-Enzyklopädie Wikipedia, mehr…
  • 😐 Shopping-App: Shopkick soll in den Einzelhandel locken, mehr…
  • 🙁 Kartellamts-Chef: Macht Verlagen wenig Hoffnung im Streit mit Google, mehr…
  • 🙂 Baden-Württembergische Polizisten: Sollen Body-Cams bekommen, mehr…

Ebay und Amazon: Darstellung der wesentlichen Merkmale der Ware

Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB.

Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben – lesen Sie mehr:

1. Was sind eigentlich wesentliche Merkmale einer Ware?

Bisher war anerkannt, dass über die wesentlichen Merkmale des Warenangebots, wenn nicht bereits auf der Übersichtsseite, spätestens auf der Produktdetailseite informiert werden muss. In jedem Fall also, bevor die Ware in den Warenkorb gelegt wird (vgl. BGH, Urteil v. 16.07.2009, Az. I ZR 50/07 – Kamerakauf im Internet; OLG Hamm, Urteil v. 02.07.2009, Az. 4 U 73/09). Seit dem 01.08.2012 müssen alle wesentlichen Merkmale eines Produkts auf der Bestellübersichtsseite (nochmals) mitgeteilt werden.

Der Gesetzgeber beschrieb die Wesentlichkeit von Merkmalen im Rahmen der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 14/2658, S. 38) wie folgt:

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Produktsicherheitsgesetz (deutsche Gebrauchsanleitung)

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgeseetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale Büro Stuttgart
  • Begründung:
    • angeblichfehlende Angabe des Hersteller
    • angeblich fehlende deutsche Gebrauchsanleitung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.