Abmahnung Wettbewerbszentrale: Unlautere Werbung via Fax

Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat den Versender von Werbung per Fax ohne Einwilligung der Empfänger abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Werbung per Fax, da die Einwilligung der Empfänger fehlen soll (unaufgeforderte Werbung).
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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