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Abmahnung Wettbewerbszentrale: Unlautere Werbung via Fax

Abmahnung Wettbewerbszentrale: Unlautere Werbung via Fax

Die Wettbewerbszentrale, Büro München, hat den Versender von Werbung per Fax ohne Einwilligung der Empfänger abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro München
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Werbung per Fax, da die Einwilligung der Empfänger fehlen soll (unaufgeforderte Werbung).
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.