Archiv -21. Juni 2013

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Links der Woche: Facebook & Instagram, Merkel im Neuland, Samsung vs. Zuckerberg und kulante Online-Shops
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Vorgaben der PAngV : Werbung für Kreditverträge, Finanzierungen
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Abmahnung Amazon: Buchpreisbindung

Links der Woche: Facebook & Instagram, Merkel im Neuland, Samsung vs. Zuckerberg und kulante Online-Shops

Erst Hitze, dann Blitz und Donner und jetzt auch noch unsere Links der Woche ;-).

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 25  (17.06. – 21.06.2013):  

 

  • 😉 Facebook: Erweitert Instagram um Videoschnipsel, mehr…
  • 🙂 Ermittlungen im Online-Untergrund: Routine statt Neuland, mehr…
  • 😐 Bericht: Samsung lässt Zuckerberg abblitzen, mehr…
  • 🙂 Verbraucherzentrale: Viele Online-Shops sind bei Retouren sehr kulant, mehr…
  • 😉 Twitterregung: Nach Merkels „Neuland“-Bemerkung, mehr…
  • 😉 Ideen für neuen Personalausweis: Dringend gesucht, mehr…

Vorgaben der PAngV : Werbung für Kreditverträge, Finanzierungen

§ 6a PAngV sieht diverse Vorgaben bei der Werbung für Kreditverträge gegenüber Letztverbrauchern vor. Dies aus dem Grund, da Finanzierungsgeschäfte für den Verbraucher wegen der mit ihnen verbundenen längerfristigen und unter Umständen erheblichen wirtschaftlichen Belastungen mit besonders hohen Gefahren verbunden sind. Zum Schutz des Verbrauchers normiert § 6a PAngV deshalb bestimmte Standardinformationen, damit der Verbraucher verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen kann. Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ der IT-Recht Kanzlei.

Frage: Wann unterfällt Werbung für Kreditverträge dem § 6a PAngV?
§ 6a PAngV regelt, dass derjenige, der gegenüber Letztverbrauchern für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die die Kosten betreffen, wirbt, in klarer, verständlicher und auffallender Weise bestimmte Standardinformationen (s.u.) anzugeben hat.

§ 6a PangV greift demnach nicht bereits bei reiner Imagewerbung, ohne Verwendung von Zahlen, sondern allein,

wenn mit bestimmten Zinssätzen oder
sonstigen Zahlen, welche die Kosten des Kredits betreffen,
geworben wird. Dies können z.B. Bearbeitungsgebühren sein

Die komplette FAQ der IT-Recht Kanzlei zur PAngV lesen…

Abmahnung Amazon: Buchpreisbindung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Amazon-Händlers wegen angeblicher Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verkaufspreis weicht von dem festgelegten Letztabnehmer-Preis ab

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.