Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte, da “veraltete” Widerrufsbelehrung.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt noch eine Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung, da “veraltete” Fassung.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung (“alte” Version)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte, da veraltetete Widerrufsbelehrung.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich Verwendung einer fehlerhaften, da veralteten Widerrufsbelehrung.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich Verwendung einer veralteten bzw. nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt die nächste Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer veralteten bzw. nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegen 3 weitere Abmahnungen des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet werden diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer veralteten bzw. nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer veralteten bzw. nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Hartmut Glass wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit der angeblich fehlerhaften Verwendung einer “alten” Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Hartmut Glass
- Begründung: angeblich fehlerhafte Verwendung einer nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 25.000 Euro
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