Schlagwort -gesetzesmäßige Belehrung

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Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
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Abmahnung IDO Verband: Fehlende rechtlich aktuelle Belehrung
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ebay Abmahnung: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung

Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich veralteten und damit nicht gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: nicht gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher keine aktuelle und gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht zur Verfügung stellen soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende rechtlich aktuelle Belehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher keine gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht zur Verfügung stellen soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende gesetzesmäßige Belehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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ebay Abmahnung: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich Verbrauchern keine gesetzesmäßige Belehrung über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zur Verfügung stellen soll.

Dadurch verhalte sich der ebay-Händler wettbewerbswidrig.

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