Archiv -11. Januar 2011

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Abmahnung Kfz-Innung Schwaben
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Update Abmahnung Thomas Russer
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Landgericht München I: 4 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
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Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Streitwert

Abmahnung Kfz-Innung Schwaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der KFZ-Innung Schwaben wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit dem angeblichen Verschweigen der Händlereigenschaft.

Überblick und Inhalt

Abmahner: KFZ-Innung Schwaben
Begründung: angeblich fehlender Hinweis auf den gewerblichen Charakters eines Angebotes
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: autoscout24.de
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 Euro

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Update Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Thomas Russer
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 12.500 Euro

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Landgericht München I: 4 wettbewerbs-rechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert

Das Landgericht München I setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 11 HK O 24945/10) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner vier Wettbewerbsverstöße auf seiner Internetpräsenz begangen.

Das Landgericht München I untersagte dem Antragsgegner

keinen Grundpreis bei grundpreispflichtigen Waren anzugeben,
die sog. 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, ohne die Kostentragungspflicht des Verbrauchers gesondert vertraglich zu vereinbaren,
den Verbraucher unzutreffend über den Beginn der Widerrufsfrist zu belehren,
den Verbraucher nicht darüber zu belehren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 44 O 153/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte ihre über das Internet angebotenen Bekleidungstextilien falsch gekennzeichnet.

So untersagte das Landgericht Essen der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern im Internet beim Verkauf von Bekleidungstextilien falsche Angaben zu der Art der in einem Textilerzeugnis enthaltenen textilen Rohstoffe im Sinne des TKG zu machen.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.