Archiv -12. August 2011

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Update Abmahnung Universal Music GmbH
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Werbung mit SGS-Standards: Zulässig, wenn Prüfung durch SGS erfolgte
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Abmahnung Sony BMG Music Entertainment GmbH
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Abmahnung GSDR GmbH “Street Dancer”

Update Abmahnung Universal Music GmbH

Die Firma Universal Music GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Universal Music GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Hell: The Sequel – Bad meets evil”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Werbung mit SGS-Standards: Zulässig, wenn Prüfung durch SGS erfolgte

Die Zertifikate der eidgenössischen SGS SA (Société Générale de Surveillance, etwa: Allgemeine Überwachungsgesellschaft) sollen – wie die meisten Prüfzeichen – die besondere Qualität des geprüften Produkts hervorheben.

Werbewirksam eingesetzt werden dürfen die strengen Standards der SGS jedoch nur dann, wenn auch wirklich eine unabhängige Zertifizierung durch die SGS stattgefunden hat.

In der Werbung wird es mittlerweile zur beliebten Praxis, die eigenen Produkte mit gar nicht vorhandenen Zertifikaten zu schmücken – entweder es wird die (selbst vorgenommene) Prüfung „nach XY-Standards“ angepriesen, oder das Vorliegen des Zertifikats wird einfach nur behauptet. Vor Gericht wird es dann natürlich schwierig, die Zertifizierung nachzuweisen – mit entsprechender Urkunde ist der Beweis eine Sache von Sekunde, ohne jedoch schlichtweg unmöglich, Mehr erfahren

Abmahnung Sony BMG Music Entertainment GmbH

Wir wurden über eine Abmahnung der Firma Sony BMG Music Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing informiert.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Sony BMG Music Entertainment GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “If a Song could get me you” der Künsterlein Marit Larsen

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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Abmahnung GSDR GmbH “Street Dancer”

Die Firma GSDR GmbH mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: GSDR GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Avicii – Street Dancer”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.