Abmahnung Forever Living Products Germany GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Forever Living Products Germany GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unlauterer Werbung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Schulenbeck & Schenk
Abmahner: Forever Living Products Germany GmbH
Begründung:angeblich unlautere Werbung hinsichtlich der Verfügbarkeit von Waren
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 30.000 €