Archiv -1. Juni 2012

1
Links der Woche: Yahoo, Payments, Urteil Youtube, Fußball EM, Schlecker
2
ElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig
3
Abmahnung Sony Music “Die Drei ? Skateboardfieber (Folge 152)”
4
Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH “Hotel Lux”
5
Abmahnung Elite Film AG “Set Up”

Links der Woche: Yahoo, Payments, Urteil Youtube, Fußball EM, Schlecker

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 21 (21.05. – 25.05.2012):

😐 Yahoo: Macht seinen digitalen Kiosk dicht, mehr dazu…

😐 Payments: Rasantes Wachstum beim mobilen Bezahlen, mehr dazu…

😐 Urteil: Youtube haftet in Frankreich nicht für Nutzer-Uploads, mehr dazu…

🙂 Gutes Omen ? Deutschland gewinnt Videospiel-Simulation der Fußball-EM, mehr dazu…

🙁 Gescheiterte Rettung: Insolvenzverwalter gibt FDP Mitschuld an Schleckers Zerschlagung, mehr dazu…

ElektroG: Ab sofort ist das bloße Anbieten nicht registrierter Elektrogeräte wettbewerbswidrig

Das „Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ wurde am 29. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.212) veröffentlicht und tritt heute in Kraft.

Es löst im Wesentlichen das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch das in Art. 1 enthaltene neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab. Darüberhinaus sieht es einige wesentliche Änderungen vor, die das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betreffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1. Begriff „Vertreiber“ wird im ElektroG neu definiert

Bisher fand sich im ElektroG folgende (nun veraltete) Definition des „Vertreibers“:

§ 3 Absatz 12 ElektroG: „Vertreiber im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der neue Elektro- oder Elektronikgeräte gewerblich für den Nutzer anbietet. Der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, wenn er schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.

Den Originalbeitrag lesen (Link)

Abmahnung Sony Music “Die Drei ? Skateboardfieber (Folge 152)”

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Sony Music Entertainment Germany GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Die Drei ? Skateboardfieber (Folge 152)“

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

 Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH “Hotel Lux”

Nach unserem Kenntnisstand mahnt die Firma Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Constantin Film Verleih GmbH
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk “Hotel Lux”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnung Elite Film AG “Set Up”

Die Firma Elite Film AG mahnt Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Filesharing ab.

Überblick und Inhalt:

Abmahner: Elite Film AG
Begründung:

Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Set Up – Freunde Für’s Leben, Feinde Für Die Ewigkeit”

Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Telefon: 089 / 130 1433-0
Fax: 089 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.