Archiv -März 2013

1
Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG
2
Verkaufsratgeber: Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?
3
Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB
4
Abmahnung ebay: Inge Agte wegen Kosmetikartikel

Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG

Wir wurden über eine Abmahnung der Firma Quante Design GmbH & Co. KG informiert.

 

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG mahnt angeblich Wettbewerbsverstöße in einem Webshop ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung: 
    • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
    • Fehlerhafte AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Verkaufsratgeber: Was ist beim Online-Verkauf von Sportbooten zu beachten?

Der Verkauf von Sportbooten wie z. B. Schlauchbooten unterliegt in Deutschland einigen Sondervorschriften, die vielen Online-Händlern nicht bekannt sind. Die Folge ist, dass zahlreiche Online-Angebote über Sportboote nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und damit rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben beim Verkauf von Sportbooten über das Internet geben.
I. Gesetzliche Vorschriften
Neben den gesetzlichen Vorschriften, die generell beim Verkauf von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr gelten, sind beim Verkauf von Sportbooten insbesondere die folgenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten:

  • Richtlinie 94/25/EG (Sportbootrichtlinie)
  • Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
  • Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV)

 

Die Richtlinie 94/25/EG (Sportbootrichtlinie) vom 16. Juni 1994 ist in Deutschland im Juli 2004 in Gestalt der Zehnten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt worden.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Bärenapotheke: Verstoß gegen LFGB

Wir wurden über eine weitere Abmahnung der Bärenapotheke, Thomas Jürgens e.K. informiert.

 

Herr Jürgens mahnt angeblich irreführende Werbung beim Onlinehandel mit Gesundheitsprodukten ab.

 

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
  • Begründung: angeblich wettbewerbswidrige Werbung und damit Verstoß gegen die LFGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Inge Agte wegen Kosmetikartikel

Wir wurden über eine Abmahnung der Frau Inge Agte wegen des Privatverkaufs von Kosmetikartikeln über ebay informiert.

 

 

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

 

  • Abmahner: Inge Agte
  • Begründung: Privatverkäufe von Mascara-Produkten via ebay hätten gewerblichen Charakter
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

  

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.