Archiv -24. Mai 2013

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Links der Woche: Wettbewerbshüter vs. Google, EU-Datenschutz, Hammerharte Displays, XBox One
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Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?

Links der Woche: Wettbewerbshüter vs. Google, EU-Datenschutz, Hammerharte Displays, XBox One

Der diesjährige Frühling hat sich seinen Namen noch nicht wirklich verdient, unsere Links der Woche schon.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen Ihre IT-Recht Kanzlei.  

 

 

Die Links der Kalenderwoche 21  (21.05. – 24.05.2013):  

 

  • 🙁 US-Wettbewerbshüter: Haben Google erneut im Blick, mehr…
  • 🙁 EU-Datenschutz: Deutschland scheitert mit Vorstoß zu stärkerer Wirtschafts-Selbstkontrolle, mehr…
  • 😐 Apple: Geht auch gegen Samsung Galaxy S4 und Google Now vor, mehr…
  • 🙂 Hammerhart: Flexibles OLED von LG, mehr…
  • 🙂 Gegen Flatrate-Drossel: Petition für Netzneutralität kann gezeichnet werden, mehr…
  • 😉 Eine für alles: Microsoft stellt Xbox One vor, mehr…

Was regelt die ElektroStoffV im Vergleich zum bisherigen § 5 ElektroG und „RoHs-I“ neu?

Zu den wesentlichen neuen Regelungen der ElektroStoffV und der neuen RoHS-II im Vergleich zum ElektroG in der Fassung vom 08.05.2013 und der früheren Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“) gehören insbesondere folgende:

1. RoHS II gilt für fast alle Elektro- und Elektronikgeräte
Die – mittlerweile aufgehobene – Richtlinie 2002/95/EG („RoHS-I“ oder auch „Stoffverbotsrichtlinie“) regelte die Verwendung von Gefahrstoffen nur bezüglich bestimmter Produktkategorien (vgl. Artikel 2 der Richtlinie 2002/95/EG).

Die ElektroStoffV erweitert mit dem Auffangtatbestand „sonstige Elektro- und Elektronikgeräte“ (§ 1 Abs. 1, Ziffer 11 ElektroStoffV) die Anwendung auf alle neuen Elektro- und Elektronikgeräte (einschließlich Kabel und Ersatzteile), es sei denn, sie fallen unter die in § 1 Abs. 2 ElektroStoffV genannte Ausnahmebestimmung.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.