Archiv -30. Mai 2013

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Abmahnung Getty Images: Nutzung von Bildmaterial
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Abmahnung Onlineshop: Nutzung von Bildmaterial ohne Zustimmung
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HARIBO: Schadensersatz für Biss auf ein Fruchtgummi

Abmahnung Getty Images: Nutzung von Bildmaterial

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Getty Images International wegen angeblicher Nutzung von Bildmaterial ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Getty Images International
  • Begründung: angeblich nicht autorisierte Bildmaterialnutzung
  • Rechtlicher Bezug: Urhebersrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung Onlineshop: Nutzung von Bildmaterial ohne Zustimmung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine urheberrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich nicht autorisierte Nutzung von Bildmaterialien

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

HARIBO: Schadensersatz für Biss auf ein Fruchtgummi

Das OLG Hamm hat den Süßwarenhersteller HARIBO aus Bonn kürzlich dazu verurteilt, an einen 44jährigen Vereinsmitarbeiter aus Bielefeld Schadensersatz zu leisten.

Nach den Feststellungen des Senats hatte der Kläger ein von der verklagten Firma in Form einer Colaflasche hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper, Partikel aus Putzmaterialien, gebissen. Diese waren bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt. Durch den Biss auf einen der Fremdkörper hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, so dass sie überkront werden mussten.

Die Feststellungen des Senats beruhen auf dem Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere dem Gutachten eines im heutigen Termin als Sachverständigen angehörten Dipl.-Biologen und Dipl.-Chemikers aus Steinfurt. Der Sachverständige hat bestätigt, dass der Kläger ein Produkt der Beklagten gekaut haben könne – diese Überzeugung hat der Senat zudem aus früheren Zeugenvernehmungen gewonnen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.